SFDR –
Offenlegungsverordnung für Finanzprodukte

Was ist SFDR?

Ziel der EU-Offenlegungsverordnung ist es, Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen bzw. Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Die Verordnung soll dafür vor allem Transparenz für Investorinnen und Investoren in Sachen Nachhaltigkeit herstellen.

Die Verordnung gilt für alle Finanzmarktteilnehmer, die ESG-Portfolios managen und nachhaltige Finanzprodukte anbieten. Dazu zählen Fonds, betriebliche oder private Altersvorsorge, Versicherungs- und Anlageberatung sowie deren Produkte.

Die Verordnung schreibt vor, welche Informationen zu ESG-Finanzprodukten veröffentlicht werden müssen. Dabei geht es insbesondere um Anlageinformationen wie Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren (ESG).

Seit dem 1. Januar 2022 werden die produktbezogenen Offenlegungspflichten durch die Taxonomieverordnung ergänzt.

Finanzprodukte, die mit ökologischen Merkmalen beworben bzw. mit denen ein Beitrag zur Erreichung eines Umweltziels angestrebt wird, haben eine Taxonomie-Quote (GAR „Green Asset Ratio“) auszuweisen.

Diese Quote gibt den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen des Finanzproduktes an.

Wie geht es weiter?

Finden Sie heraus, ob die Richtlinie für Ihr Unternehmen gilt.