EUDR – Entwaldungsverordnung

Was ist EUDR?

Die EUDR Verordnung betreffend „Entwaldungsfreie Lieferketten“ legt umfangreiche Sorgfaltspflichten für den Handel mit Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Gummi und Holz fest.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte, die aus bestimmten Rohstoffen hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, bei ihrer Herstellung keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben und dass sie im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden.

Große Unternehmen müssen vor dem Weiterverkauf eine elektronische Sorgfaltserklärung (inkl. Geolokalisierungs-Daten der ersten Entstehung) über jede Lieferung abgeben. KMU müssen (nur) die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen der Vorlieferanten dokumentieren und an ihre Kunden weitergeben.

Die EU-Kommission wird ein Informationssystem („Traces“) einführen. In dieses Informationssystem werden die Sorgfaltspflichterklärungen eingepflegt und die einmalige Referenznummer vergeben. Dieses Tool wird auch für die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verwendet. Das Informationssystem soll auch als digitale Schnittschnelle mit ERP-Systemen dienen.

Die Verpflichtungen sind grundsätzlich ab 30. Dezember 2024 zu erfüllen.

Die EU-Kommission hat im Oktober 2024 eine Verschiebung um 12 Monate vorgeschlagen. Vorbehaltlich der erforderlichen Schritte im EU-Gesetzgebungsverfahren werden die Verpflichtungen der Verordnung daher erst am 30. Dezember 2025 zu erfüllen sein. 

Die EUDR muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig.

Wie geht es weiter?

Finden Sie heraus, ob die Richtlinie für Ihr Unternehmen gilt.