EU Taxonomie

Was ist die EU Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um zu definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.

Es dient als Instrument, um Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Nachhaltigkeit von Investitionen und Geschäftspraktiken zu bewerten und zu fördern.

Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Europäischen Grünen Deals.

BITTE BEACHTEN SIE!
Änderung durch die Omnibus Initiative vom 26.2.2025

Seitens der EU-Kommission ist eine weitreichende inhaltliche Veränderung der EU-Taxonomie geplant!

Halten Sie sich informiert, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung ist! Es besteht das Risiko, dass Sie zu viel Aufwand in die Ausarbeitung zukünftig nicht mehr erforderlicher Datenpunkte investieren!

Hauptziele der EU Taxonomie

Kriterien der EU-Taxonomie

Eine wirtschaftliche Aktivität wird als ökologisch nachhaltig eingestuft, wenn sie:

1. Einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet:

2. Keinen erheblichen Schaden für eines der anderen Umweltziele verursacht (Do No Significant Harm – DNSH-Prinzip).

3. Mindestanforderungen an soziale Mindeststandards und Governance-Praktiken erfüllt, wie sie in internationalen Leitlinien und Vereinbarungen festgelegt sind (z.B. Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen und die Grundsätze der UN Global Compact).

Die EU-Taxonomie richtet sich an:

Berichterstattung und Offenlegung

Die EU-Taxonomie erfordert von großen Unternehmen und Finanzmarktteilnehmern, die unter die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten fallen, detaillierte Angaben darüber zu machen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten den Taxonomie-Kriterien entsprechen.

Dies umfasst die Offenlegung des Anteils der taxonomiekonformen Aktivitäten am Umsatz, an den Investitionsausgaben (CapEx) und an den Betriebsausgaben (OpEx).

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