EU Taxonomie

Was ist die EU Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um zu definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.

Es dient als Instrument, um Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Nachhaltigkeit von Investitionen und Geschäftspraktiken zu bewerten und zu fördern.

Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Europäischen Grünen Deals.

Hauptziele der EU Taxonomie

  • Förderung nachhaltiger Investitionen: Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen, Kapitalflüsse in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu lenken und dadurch den Übergang zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Wirtschaft zu unterstützen.
  • Transparenz und Vergleichbarkeit: Sie bietet ein einheitliches und transparentes System zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen, was Investoren hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Vermeidung von Greenwashing: Durch klare Kriterien und Anforderungen soll die EU-Taxonomie verhindern, dass Unternehmen und Finanzprodukte fälschlicherweise als nachhaltig dargestellt werden.

Kriterien der EU-Taxonomie

Eine wirtschaftliche Aktivität wird als ökologisch nachhaltig eingestuft, wenn sie:

1. Einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

2. Keinen erheblichen Schaden für eines der anderen Umweltziele verursacht (Do No Significant Harm – DNSH-Prinzip).

3. Mindestanforderungen an soziale Mindeststandards und Governance-Praktiken erfüllt, wie sie in internationalen Leitlinien und Vereinbarungen festgelegt sind (z.B. Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen und die Grundsätze der UN Global Compact).

Die EU-Taxonomie richtet sich an:

  • Investoren: Sie hilft institutionellen Investoren und Asset Managern bei der Gestaltung und Vermarktung nachhaltiger Finanzprodukte.
  • Unternehmen: Unternehmen, die Finanzmittel aufnehmen möchten, müssen nachweisen, wie ihre Aktivitäten den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
  • Finanzinstitute: Banken und andere Finanzinstitute nutzen die Taxonomie, um nachhaltige Kredit- und Anlageportfolios zu entwickeln.
  • Regulierungsbehörden: Sie verwenden die Taxonomie zur Entwicklung und Überwachung von Richtlinien und Vorschriften im Bereich nachhaltiger Finanzen.

Berichterstattung und Offenlegung

Die EU-Taxonomie erfordert von großen Unternehmen und Finanzmarktteilnehmern, die unter die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten fallen, detaillierte Angaben darüber zu machen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten den Taxonomie-Kriterien entsprechen.

Dies umfasst die Offenlegung des Anteils der taxonomiekonformen Aktivitäten am Umsatz, an den Investitionsausgaben (CapEx) und an den Betriebsausgaben (OpEx).

Wie geht es weiter?

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